Vorschläge des ExpertInnenrates
für Integration
Am
6. Juli 2011 wurden die Vorschläge des ExpertInnenrates
für Integration präsentiert. Unter anderem werden Änderungen der Anerkennung
ausländischer Berufs- und Schulausbildungen vorgeschlagen. „Es ist
notwendig, die Transparenz der Fähigkeiten und Kompetenzen, die in den diversen
Elementen der Bildungssysteme in Österreich und anderswo erworben werden, zu
erhöhen.“ Als konkrete Aktivitäten werden genannt:
- Grundsätzlich ist
es notwendig, dass Wissen über die diversen Kompetenzen, die im jeweiligen
Element eines Bildungssystems im Ausland erworben werden, vorhanden ist,
um es dann in den diversen Einrichtungen, etwa dem AMS, aber auch den
berufsständischen Interessensvertretungen, die an der Schnittstelle
zwischen Arbeitsuchenden und Arbeitgeber/innen stehen, abrufbar zu machen.
Dabei wird der Bezug zum österreichischen Bildungssystem hergestellt und
die sachliche Richtigkeit der Angaben zu den im Ausland erworbenen Befähigungen
wird nachweisbar.
- Eine konkrete
Zielsetzung besteht darin, in jedem Bundesland eine Stelle einzurichten, die
über spezifische Kenntnisse der Ausbildungseinrichtungen und der
Vorgangsweise beim Erwerb (formaler) Befähigungen verfügt oder Zugang zu
Expertenwissen besitzt (etwa eine zentrale Agentur für Kompetenzfragen).
Eine elektronische Vernetzung der einzelnen Stellen in den Ländern sollte
es möglich machen, dass von jedem Standort in Österreich Zugriff auf die
Expertise möglich ist. Diese Informationen können die Chancen auf
Aufnahmegespräche von Migrant/innen verbessern,
auch wenn sie Schulabschlüsse aus weniger bekannten Regionen der Welt
aufweisen. Sie sind auch die Basis für eine Sichtung der Bewerbungen auf
passende Fähigkeiten und Kompetenzen für den Job. Diese Informationen sind
sowohl für Unselbständige als auch für Selbständige wichtige
Orientierungshilfen. Ziel ist dabei nicht in erster Linie eine „Nostrifizierung“ von Befähigungen und deren
Nachweisen, sondern die Erarbeitung von abgesicherten Informationen für potentielle
Arbeitgeber.
- Die Zugänglichkeit
zu den reglementierten Berufen, die eine akademische Voraussetzung haben,
soll nicht mehr über die formelle Übereinstimmung des im Herkunftsland absolvierten
Studiums mit dem betreffenden österreichischen Studium über eine Nostrifizierung durch die Universitäten hergestellt
werden, sondern über die inhaltlich notwendigen Kompetenzen. Die zu prüfende
Frage lautet dabei: Was benötigt ein Arzt / eine Ärztin, ein Anwalt / eine
Anwältin, ein/e Architekt/in oder ein/e Steuerberater/in, um in einem
spezifischen Herkunftsland den Beruf auszuüben und sind diese damit verbundenen
Kompetenzen zur Berufsausübung in Österreich ausreichend. Eine solche, von
der Berufsanerkennung ausgehende Überprüfung, soll den formalistischen Vergleich
von absolvierten Studienplänen ersetzen. Die
Universitäten anerkennen weiterhin die ausländischen Abschlüsse nach
Bedarf, aber die Berufsbehörden selbst übernehmen die Zulassung zu
reglementierten Berufen, aber eben nach Überprüfung der relevanten Qualifikationen
und nicht mehr der Studien. Die Verfahren werden damit einfacher und kürzer
und funktionieren für Drittstaatsangehörige in einer gleichen Weise wie
bisher bereits für Bürger/innen der EU/EWR/Schweiz.
- Eine weitere
Zielsetzung liegt in der Anerkennung von Kompetenzen, die im In- und Ausland
über informelles Lernen, etwa auf dem Arbeitsplatz, erworben wurden. Das ist
eine Maßnahme, die der Mobilität und adäquaten Beschäftigung der Arbeitskräfte
innerhalb Österreichs und der EU ebenso förderlich ist wie der der
Drittstaatsangehörigen. Die formale Validierung
der Fähigkeiten der Arbeitskräfte mit und ohne Migrationshintergrund
orientiert sich dabei am europäischen bzw. am nationalen
Qualifikationsrahmen.
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