Vorschläge des ExpertInnenrates für Integration

 

 

Am 6. Juli 2011 wurden die Vorschläge des ExpertInnenrates für Integration präsentiert. Unter anderem werden Änderungen der Anerkennung ausländischer Berufs- und Schulausbildungen vorgeschlagen. „Es ist notwendig, die Transparenz der Fähigkeiten und Kompetenzen, die in den diversen Elementen der Bildungssysteme in Österreich und anderswo erworben werden, zu erhöhen.“ Als konkrete Aktivitäten werden genannt:

 

  1. Grundsätzlich ist es notwendig, dass Wissen über die diversen Kompetenzen, die im jeweiligen Element eines Bildungssystems im Ausland erworben werden, vorhanden ist, um es dann in den diversen Einrichtungen, etwa dem AMS, aber auch den berufsständischen Interessensvertretungen, die an der Schnittstelle zwischen Arbeitsuchenden und Arbeitgeber/innen stehen, abrufbar zu machen. Dabei wird der Bezug zum österreichischen Bildungssystem hergestellt und die sachliche Richtigkeit der Angaben zu den im Ausland erworbenen Befähigungen wird nachweisbar.

 

  1. Eine konkrete Zielsetzung besteht darin, in jedem Bundesland eine Stelle einzurichten, die über spezifische Kenntnisse der Ausbildungseinrichtungen und der Vorgangsweise beim Erwerb (formaler) Befähigungen verfügt oder Zugang zu Expertenwissen besitzt (etwa eine zentrale Agentur für Kompetenzfragen). Eine elektronische Vernetzung der einzelnen Stellen in den Ländern sollte es möglich machen, dass von jedem Standort in Österreich Zugriff auf die Expertise möglich ist. Diese Informationen können die Chancen auf Aufnahmegespräche von Migrant/innen verbessern, auch wenn sie Schulabschlüsse aus weniger bekannten Regionen der Welt aufweisen. Sie sind auch die Basis für eine Sichtung der Bewerbungen auf passende Fähigkeiten und Kompetenzen für den Job. Diese Informationen sind sowohl für Unselbständige als auch für Selbständige wichtige Orientierungshilfen. Ziel ist dabei nicht in erster Linie eine „Nostrifizierung“ von Befähigungen und deren Nachweisen, sondern die Erarbeitung von abgesicherten Informationen für potentielle Arbeitgeber.

 

  1. Die Zugänglichkeit zu den reglementierten Berufen, die eine akademische Voraussetzung haben, soll nicht mehr über die formelle Übereinstimmung des im Herkunftsland absolvierten Studiums mit dem betreffenden österreichischen Studium über eine Nostrifizierung durch die Universitäten hergestellt werden, sondern über die inhaltlich notwendigen Kompetenzen. Die zu prüfende Frage lautet dabei: Was benötigt ein Arzt / eine Ärztin, ein Anwalt / eine Anwältin, ein/e Architekt/in oder ein/e Steuerberater/in, um in einem spezifischen Herkunftsland den Beruf auszuüben und sind diese damit verbundenen Kompetenzen zur Berufsausübung in Österreich ausreichend. Eine solche, von der Berufsanerkennung ausgehende Überprüfung, soll den formalistischen Vergleich von absolvierten Studienplänen ersetzen. Die Universitäten anerkennen weiterhin die ausländischen Abschlüsse nach Bedarf, aber die Berufsbehörden selbst übernehmen die Zulassung zu reglementierten Berufen, aber eben nach Überprüfung der relevanten Qualifikationen und nicht mehr der Studien. Die Verfahren werden damit einfacher und kürzer und funktionieren für Drittstaatsangehörige in einer gleichen Weise wie bisher bereits für Bürger/innen der EU/EWR/Schweiz.

 

  1. Eine weitere Zielsetzung liegt in der Anerkennung von Kompetenzen, die im In- und Ausland über informelles Lernen, etwa auf dem Arbeitsplatz, erworben wurden. Das ist eine Maßnahme, die der Mobilität und adäquaten Beschäftigung der Arbeitskräfte innerhalb Österreichs und der EU ebenso förderlich ist wie der der Drittstaatsangehörigen. Die formale Validierung der Fähigkeiten der Arbeitskräfte mit und ohne Migrationshintergrund orientiert sich dabei am europäischen bzw. am nationalen Qualifikationsrahmen.

 

Download der Vorschläge des ExpertInnenrates

 

 

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