Europäische Kommission will Richtlinie über Berufsqualifikation überarbeiten

 

 

In Abstimmung mit den interessierten Kreisen will die Europäische Kommission die Richtlinie über Berufsqualifikationen (Richtlinie 2005/36/EG) überarbeiten. So könnte beispielsweise durch die eng mit dem Binnenmarktinformationssystem (IMI) verknüpfte Einführung eines Berufsausweises die Anerkennung der Qualifikationen von Berufstätigen in einem anderen Mitgliedstaat erheblich vereinfacht werden. Berufstätige könnten dann mithilfe eines von einer zuständigen Behörde in ihrem Herkunftsmitgliedstaat ausgestellten Berufsausweises gegenüber Verbrauchern, Arbeitgebern und Behörden in einem anderen Mitgliedstaat ihre Zeugnisse vorweisen (als Nachweis, dass sie über die erforderlichen Qualifikationen verfügen und zur Ausübung ihres Berufs berechtigt sind).

 

Desgleichen sind die interessierten Kreise aufgefordert, sich zu potentiellen neuen gemeinsamen Plattformen zu äußern, durch die die Mobilität von Berufstätigen, die nicht unter die automatischen Anerkennung fallen, erleichtert werden soll, indem eine Reihe gemeinsam Kriterien für Berufsqualifikationen vereinbart werden. Dadurch könnten Unterschiede bei den Ausbildungsanforderungen abgebaut werden.

 

Zusätzlich könnten die Mindestausbildungsanforderungen für bestimmte Berufe (z. B. für einige Berufe im Gesundheitswesen und für Architekten) reformiert werden.

 

Weitere Informationen, Pressemitteilung vom 22. Juni 2011

 

 

 

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