Europäische Kommission will Richtlinie
über Berufsqualifikation überarbeiten
In
Abstimmung mit den interessierten Kreisen will die Europäische Kommission die
Richtlinie über Berufsqualifikationen (Richtlinie 2005/36/EG) überarbeiten. So könnte
beispielsweise durch die eng mit dem Binnenmarktinformationssystem (IMI)
verknüpfte Einführung eines Berufsausweises die Anerkennung der Qualifikationen
von Berufstätigen in einem anderen Mitgliedstaat erheblich vereinfacht werden. Berufstätige
könnten dann mithilfe eines von einer zuständigen Behörde in ihrem
Herkunftsmitgliedstaat ausgestellten Berufsausweises gegenüber Verbrauchern,
Arbeitgebern und Behörden in einem anderen Mitgliedstaat ihre Zeugnisse
vorweisen (als Nachweis, dass sie über die erforderlichen Qualifikationen
verfügen und zur Ausübung ihres Berufs berechtigt sind).
Desgleichen
sind die interessierten Kreise aufgefordert, sich zu potentiellen neuen
gemeinsamen Plattformen zu äußern, durch die die Mobilität von Berufstätigen,
die nicht unter die automatischen Anerkennung fallen, erleichtert werden soll,
indem eine Reihe gemeinsam Kriterien für Berufsqualifikationen vereinbart
werden. Dadurch könnten Unterschiede bei den Ausbildungsanforderungen abgebaut
werden.
Zusätzlich
könnten die Mindestausbildungsanforderungen für bestimmte Berufe (z. B. für
einige Berufe im Gesundheitswesen und für Architekten) reformiert werden.
Weitere Informationen, Pressemitteilung vom 22. Juni 2011