Wissenschaftsminister Töchterle und Integrationsstaatssekretär Kurz für eine
zeitgemäße Berufsanerkennung
Wissenschafts-
und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle setzt
sich für „eine zeitgemäße Berufsanerkennung mit raschen und effizienten
Verfahren“ ein. Konkret soll künftig der Zugang zu gesetzlich
reglementierten Berufen, die eine akademische Voraussetzung haben (zum Beispiel
Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater), für Drittstaatsangehörige ebenso
rasch, effizient und unbürokratisch werden wie derzeit schon für Bürger der EU,
des EWR und aus der Schweiz.
Künftig
soll bei der Anerkennung der Fokus auf die für einen Beruf notwendigen Inhalte
und Kompetenzen gerichtet sein. Die Verfahren werden dadurch einfacher und
kürzer, es kommt zu einem Bürokratieabbau, denn: Beruflich nicht relevante
Teile der Ausbildung werden nicht mehr überprüft, dadurch sparen sich Behörden
und Antragsteller viele leere Kilometer. „Überprüft wird, was zur
Berufsausübung relevant ist“, fasst Töchterle
zusammen.
Die
Anerkennung soll dabei nicht mehr wie bisher von den Universitäten, sondern
– wie auch bei Bürger/innen aus der EU, dem EWR und der Schweiz –
von den Berufsbehörden übernommen werden. „Dadurch werden auch die
Zuständigkeiten richtiggestellt“, so der Minister weiter. Universitäten
anerkennen nur mehr ausländische Abschlüsse, wenn sie zu einem Studium an der
Universität zugelassen werden wollen, über die Berufsausübung entscheiden die
jeweils zuständigen Berufsbehörden.
Die
Berufsbehörden können dann (unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes)
individuelle Zusatzqualifikationen einfordern, die über eine Nostrifizierung nicht abgeprüft werden können, zum Beispiel
ausreichende Deutschkenntnisse.
Weitere Informationen, Presseaussendung vom 4. Juni 2011