Deutsches Anerkennungsgesetz

 

 

Am 23. März 2011 beschloss die Deutsche Bundesregierung einen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Ziel dieses Gesetzes soll ein Anspruch auf eine Bewertung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation sein. Die Staatsangehörigkeit wird keine Rolle mehr spielen.

 

Bei der Feststellung der Gleichwertigkeit wird auf die Regelungen in der EU-Anerkennungs-Richtlinie zurückgegriffen. Das zentrale Kriterium für die Gleichwertigkeit ist das Fehlen WESENTLICHER Unterschiede. „Gleichwertigkeit“ bedeutet nicht „Gleichartigkeit“ oder „Gleichheit“. Die Abschlüsse müssen vielmehr von „gleichem Wert“ sein und den Anforderungen für die Ausübung des jeweiligen Berufes genügen.

 

Sollte eine Berufsqualifikation nicht gleichwertig sein, bekommen die AntragstellerInnen eine Mitteilung, wie eventuelle Lücken ausgeglichen werden können.

 

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