Deutsches Anerkennungsgesetz
Am 23. März 2011 beschloss die Deutsche
Bundesregierung einen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung
und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Ziel dieses
Gesetzes soll ein Anspruch auf eine Bewertung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation
sein. Die Staatsangehörigkeit wird keine Rolle mehr spielen.
Bei der Feststellung der Gleichwertigkeit wird auf
die Regelungen in der EU-Anerkennungs-Richtlinie zurückgegriffen. Das zentrale
Kriterium für die Gleichwertigkeit ist das Fehlen WESENTLICHER Unterschiede. „Gleichwertigkeit“
bedeutet nicht „Gleichartigkeit“ oder „Gleichheit“. Die
Abschlüsse müssen vielmehr von „gleichem Wert“ sein und den
Anforderungen für die Ausübung des jeweiligen Berufes genügen.
Sollte eine Berufsqualifikation nicht gleichwertig
sein, bekommen die AntragstellerInnen eine
Mitteilung, wie eventuelle Lücken ausgeglichen werden können.