Deutschland: Gesetzlicher Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für alle im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen und Qualifikationen

 

Die deutsche Bundesregierung hat am 9. Dezember 2009 Eckpunkte für neue gesetzliche Regelungen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen und Qualifikationen beschlossen. Die Verfahren werden flexibel von der Teilanerkennung bis zur vollen Anerkennung reichen. Gleichzeitig erhalten ZuwanderInnen Informationen, wie Lücken durch bestimmte Bildungsmaßnahmen geschlossen werden können. Für Ratsuchende soll eine Erstanlaufstelle zur Verfügung stehen.

 

Weitere Informationen

Eckpunkte der neuen Anerkennungsvorschriften

 

 

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