Deutschland: Gesetzlicher Anspruch auf
ein Anerkennungsverfahren für alle im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen und
Qualifikationen
Die
deutsche Bundesregierung hat am 9. Dezember 2009 Eckpunkte für neue gesetzliche
Regelungen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen und
Qualifikationen beschlossen. Die Verfahren werden flexibel von der
Teilanerkennung bis zur vollen Anerkennung reichen. Gleichzeitig erhalten ZuwanderInnen Informationen, wie Lücken durch bestimmte
Bildungsmaßnahmen geschlossen werden können. Für Ratsuchende soll eine
Erstanlaufstelle zur Verfügung stehen.
Eckpunkte der neuen Anerkennungsvorschriften