Deutsches Bundesministerium für Arbeit und Soziales fordert ein Anerkennungsgesetz

 

 

Anlässlich einer Tagung zum Thema „Brain waste – Anerkennung gestalten“ fordert das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein bundesweites Anerkennungsgesetz, um Anerkennungsverfahren zügig und transparent zu gestalten. Alle ZuwandererInnen sollten künftig einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren und Bewertung der im Ausland erworbenen beruflichen und akademischen Abschlüsse erhalten.

Dies umfasse auch Teilanerkennungen und bei Vergleichbarkeit mit inländischen Qualifikationen die volle Anerkennung. Wer sich um eine Anerkennung bemühe, solle binnen drei Monaten Klarheit darüber haben, welche Qualifikation wie anerkannt werden kann. Bestandteile des vorgeschlagenen Verfahrens sollen eine Bewertung der ausländischen Zertifikate, die individuelle Kompetenzfeststellung sowie die formale Anerkennung sein, verbunden mit der Förderung von ergänzenden Anpassungsqualifizierungen bei Teilanerkennung. Begleitet werden sollte dieser Prozess durch eine individuelle Beratung.

Nähere Informationen zu den Vorschlägen des Bundesministeriums.

 

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