Deutsches Bundesministerium für Arbeit
und Soziales fordert ein Anerkennungsgesetz
Anlässlich
einer Tagung zum Thema „Brain waste – Anerkennung gestalten“ fordert das
deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein bundesweites
Anerkennungsgesetz, um Anerkennungsverfahren zügig und transparent zu
gestalten. Alle ZuwandererInnen sollten künftig einen
Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren und Bewertung der im Ausland
erworbenen beruflichen und akademischen Abschlüsse erhalten.
Dies
umfasse auch Teilanerkennungen und bei Vergleichbarkeit mit inländischen
Qualifikationen die volle Anerkennung. Wer sich um eine Anerkennung bemühe,
solle binnen drei Monaten Klarheit darüber haben, welche Qualifikation wie anerkannt
werden kann. Bestandteile des vorgeschlagenen Verfahrens sollen eine Bewertung
der ausländischen Zertifikate, die individuelle Kompetenzfeststellung sowie die
formale Anerkennung sein, verbunden mit der Förderung von ergänzenden
Anpassungsqualifizierungen bei Teilanerkennung. Begleitet werden sollte dieser
Prozess durch eine individuelle Beratung.
Nähere Informationen zu den Vorschlägen des Bundesministeriums.