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Aktuelles

2016 widmete sich der „Bad Ischler Dialog“ der Sozialpartner dem Themenkomplex „Migration und Integration“.

Diese Veranstaltung ist die zentrale Großveranstaltung der österreichischen Sozialpartner. Zielsetzung des Bad Ischler Dialogs ist es, auf zukunftsweisende Themen aufmerksam zu machen, gemeinsame Positionen der österreichischen Sozialpartner zu erstellen und diese an die Spitzen der österreichischen Bundesregierung zu kommunizieren und mit ihnen zu diskutieren.

Die Sozialpartner fordern eine rasche und gute Integration von Flüchtlingen und AsylwerberInnen in den Arbeitsmarkt. Bereits während des Asylverfahrens soll eine klare Zuständigkeit für die Integration geschaffen werden, übernommen vom Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres  und dem Österreichischen Integrationsfonds.

Weitere Forderungen:

  • Bestmögliches Ausschöpfen des Potenzials der mitgebrachten Qualifikationen auf dem heimischen Arbeitsmarkt, Anerkennen von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen bzw. deren Anpassung an die Erfordernisse des österreichischen Arbeitsmarktes. Intensivierte Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen des Bundes zur Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen – aus arbeitsmarktpolitischen Gründen notwendige Schulungen sollen Arbeitslosen bereitgestellt werden, aus Gründen der Anerkennung ausländischer Qualifikationen notwendige Schulungen fallen in den Verantwortungsbereich der Bildungspolitik und müssen dort über entsprechende Instrumentarien bedacht werden.
  • Anerkennung und Validierung der Kompetenzen von AsylwerberInnen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit.
  • AMS-Maßnahmen, die auch praktische Ausbildungsteile in Betrieben (z. B. Arbeitstrainings) beinhalten, sind für bestimmte KundInnengruppen eine wirksame Form des Kompetenzerwerbes und –nachweises.
  • Zugang zu Lehrstellen in allen Berufen für jugendliche AsylwerberInnen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit ab dem 15. Lebensjahr, Ausweitung der Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr auf diese Personengruppe. 
  • Notwendige Ressourcen für eine „early intervention-Politik“ für Flüchtlinge sicherstellen. 
  • AMS-Impulsprogramm für Betriebe zur Beschäftigung von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten. 
  • Alle Eingliederungsmaßnahmen, die anderen Arbeitslosen zur Verfügung stehen, sollen in gleicher Weise auch für Asylberechtigte Anwendung finden (Eingliederungsbeihilfe, Arbeitstraining, Arbeitserprobung, berufspraktische Tage…). 

Bad Ischler Dialog 2016 „Migration und Integration“