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  • migrantInnen.at

Aktuelles

MigrantInnen und Flüchtlingen soll der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Ein heute vom Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS beschlossenes Anerkennungs- und Bewertungsgesetz setzt dabei zum einen auf Service und Information – etwa durch Schaffung eines Anerkennungsportals und österreichweite Beratungsstellen – und zielt zum anderen auf Beschleunigung bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen ab.

So gelten für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die aufgrund ihrer Fluchtsituation nicht die notwendigen Dokumente vorlegen können besondere Regelungen zur Feststellung ihrer Qualifikation. Weitere Informationen …

Wesentliche Inhalte des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes:

  • Anerkennungsportal als Informations- und Orientierungshilfe mit konkreten Informationen zur zuständigen Behörde, Unterlagen, Kosten, etc.
  • Flächendeckendes Beratungsangebot durch die Einrichtung von Beratungsstellen durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unter Nutzung bestehender Strukturen.
  • Recht auf Bewertung für ausländische Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (wenn keine Gleichhaltung möglich ist).
  • Verfahrensfrist von maximal vier Monaten ab Einlangen der vollständigen Unterlagen.
  • Alternative Verfahren zur Feststellung der Qualifikationen von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten, wenn Unterlagen nicht vorgelegt werden können (z. B. durch praktische oder theoretische Prüfungen, Stichprobentests, Fachgespräche, Ersatzbestätigungen, Arbeitsproben).
  • Anerkennungsbescheide und Bewertungsgutachten als Grundlage für die Betreuung durch das AMS.
  • Einheitlich statistische Erfassung durch die Statistik Austria.